Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Umzugstransporte und Lagerungen sowie damit zusammenhängende Leistungen (z. B. Montagearbeiten), die zwischen Premium Umzüge (nachfolgend „Möbelspediteur“ genannt) und dem Kunden geschlossen werden.
Der Möbelspediteur erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Zusätzliche Leistungen (z. B. Verpacken, Montage, Schwertransporte) müssen gesondert vereinbart werden.
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Möbelspediteur rechtzeitig über alle Faktoren zu informieren, die die Durchführung des Umzugs beeinflussen könnten (z. B. erschwerter Zugang, fehlender Fahrstuhl, besonders wertvolle oder gefährliche Güter).
Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Entgelt bei Beendigung des Umzugs in bar oder per Sofortüberweisung fällig. Der Möbelspediteur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Auslieferung des Gutes zu verweigern (Pfandrecht).
Bei Stornierung des Vertrages durch den Kunden gelten, sofern nicht anders vereinbart, folgende Entschädigungssätze gemäß § 415 HGB:
Stornierung bis 14 Tage vor dem Termin: 20 % des vereinbarten Entgelts.
Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Entgelts.
Stornierung am Tag des Umzugs: 80 % des vereinbarten Entgelts.
Der Möbelspediteur haftet für Schäden nach dem geltenden Frachtrecht (Handelsgesetzbuch – HGB). Die Haftung ist begrenzt auf 0,00 Euro pro Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird.
Haftungsausschluss: Der Möbelspediteur haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Unabwendbarkeit oder mangelhafte Verpackung durch den Kunden entstehen.
Offensichtliche Schäden sind sofort bei der Ablieferung, spätestens jedoch am nächsten Tag schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Fristen erlöschen alle Ersatzansprüche.
Sofern die Einrichtung einer Halteverbotszone beauftragt wurde, übernimmt der Möbelspediteur die Organisation. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass am Umzugstag der Zugang zum Gebäude tatsächlich frei ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Möbelspediteurs.
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